Kampfrichterlizenz
Voraussetzungen
Folgende Voraussetzungen sind für den Erwerb der Kampfrichterlizenz erforderlich:
- Mindestalter 18 Jahre zum Zeitpunkt der Prüfung, die Ausbildung darf bereits mit 16 Jahren begonnen werden
- Mindestgraduierung: 2. Kyu Ju-Jutsu
- Eine bestandene schriftliche und praktische Prüfung, ggf. eine mündliche Prüfung

Prüfung
Die Prüfung besteht aus folgenden Teilen:
- Schriftliche Prüfung in folgenden Bereichen: Sportordnung, Jugendsportordnung, Kampfrichterordnung, Kampfregeln und Listenführung
- Praktische Prüfung: Einsatzverhalten während eines Wettkampfes auf Landesebene
- Die Prüfung gilt als bestanden, wenn in jedem Teil mindestens 65% der möglichen Punktzahl erreicht wurde. Ist das erreichte Ergebnis geringer, aber größer als 50% der möglichen Punktzahl, ist eine mündliche Prüfung möglich. Besteht ein Kampfrichter einen Teil der Prüfung nicht, bleibt er Kampfrichteranwärter und kann diesen Teil wiederholen.
Aktivierung/Reaktivierung der Kampfrichterlizenz
Sofern alle Voraussetzungen erfüllt wurden, wird die Lizenz im Kampfrichterpass eingetragen und sofort ausgehändigt. Die Kampfrichterlizenz ist 2 Jahre gültig. Um die Lizenz zu verlängern, müssen innerhalb der Gültigkeitsdauer 3 Kampfrichtereinsätze sowie die Teilnahme an einer
Kampfrichterfortbildung nachgewiesen werden. Ist eine Lizenz abgelaufen, kann sie durch eine bestandene mündliche und eine praktische Prüfung im Rahmen eines Turnieres auf Landesebene reaktiviert werden.
Kampfrichterfortbildung
Die Kampfrichterfortbildung wird einmal im Jahr im Rahmen eines Turnieres auf Landesebene angeboten.
Einsatz der Kampfrichter
Der Referent Wettkampf ist für den Einsatz der Kampfrichter bei Veranstaltungen des TJJV zuständig. Er kann diese Aufgabe einer geeigneten Person übertragen.