Kursleiter Frauen-Selbst-Sicherheit
Die Tätigkeit dieses Kursleiters umfasst die Planung und Durchführung von Selbstverteidigungskursen und Workshops für Frauen jedes Alters. Diese Kurse können sowohl in den Vereinen des TJJV als auch außerhalb stattfinden.
Ziele der Ausbildung
Aufbauend auf den bereits vorhandenen Qualifikationen und Erfahrungen der Teilnehmer wird durch die aufgeführten Lernziele eine Weiterentwicklung der folgenden Kompetenzen angestrebt:
- Kennen und Berücksichtigen der Signale von Menschen, die Gewalterfahrungen haben
- Bewusstmachen für die Grenzen der eigenen Fähigkeiten
- Kenntnisse der verschiedenen Erscheinungsformen von Gewalt
- Kenntnisse zu Opfer- und Täterprofilen
- Strategien zur Steigerung der Selbstsicherheit
- Strategien für Konfliktverhalten (De- und Eskalation, Flucht, Hilfe, Gegenwehr)

Inhalte der Ausbildung
- Prävention (vorbeugen, erkennen und einschätzen von Gefahren)
- Selbstbehauptung (Stimme, Sprache und Körpersprache)
- Selbstverteidigung (effektive und leicht erlernbare Techniken)
- Rechtlicher Rahmen (Gewaltschutzgesetz, Notwehr, Nothilfe, Waffenrecht)
- Kursarten (Informationsabend, Wochenend- mehrwöchiger Kurs, etc.)
- Teilnehmerkreise (Frauen mit speziellen Hintergründen, z.B. hohes Alter, Beeinträchtigung oder Immigration)
- Ressourcenplanung (Kosten, Raum, Infrastruktur, Werbung, Kooperation, Personen
Voraussetzungen
Voraussetzungen für die Zulassung zur/zum Kursleiter*in FrauenselbstSicherheit
- Vollendung des 18. Lebensjahres
- Mindestens der 3. Kyu-Grad Ju-Jutsu
- Schriftliche Anmeldung durch einen DJJV-Mitgliedsverein
Die Lizenzausbildung umfasst mindestens 25 Lerneinheiten inklusive Lizenzprüfung.
Lernerfolgskontrolle
- Nachweis des Erreichens der Lernziele
- praktische Lehreinheiten halten können
- Aufzeigen von Wissenslücken
- Feedback für die Lernenden
- Nachweis der Befähigung zur Übernahme des Aufgabengebiets
- Feedback für Ausbilder
- Schriftlicher Vorbereitung eines Unterrichtsentwurfs
- Praktische Durchführung einer Lehrprobe
Die Prüfung wird im Rahmen der Ausbildung abgelegt und von dem Ausbilder bewertet.
Die Prüfung wird mit „bestanden“ oder „nicht bestanden“ gewertet. Die Lizenzprüfung gilt als „bestanden“, wenn alle Teile der Lizenzprüfung bestanden wurden. Sind einzelne Prüfungsteile nicht bestanden, können sie bis zu zweimal wiederholt werden. Werden Prüfungsteile versäumt, gelten sie als „nicht bestanden“, es sei denn, der Kandidat weist unverzüglich nach, dass er das Versäumnis nicht zu vertreten hat.
Termine für Lizenzausbildungen können über die Geschäftsstelle des Thüringer Ju-Jutsu Verbandes oder über die Vereine erfragt werden.