Welche Prüferlizenzen gibt es und was sind ihre Voraussetzungen im TJJV ?

Abnahme von Vereins- und Landesprüfungen im Geltungsbereich des DJJV für denjenigen Stil (z. B. Ju-Jutsu), für den die Prüferlizenz erteilt wurde.

Eine Prüferlizenz kann erhalten, wer folgende Voraussetzungen erfüllt:

  • Dan-Träger oder Black Belt BJJ des DJJV
  • Aktives Betreiben des Stils (z. B. Ju-Jutsu), für den die Prüferlizenz erworben werden soll
  • Teilnahme an wenigstens 2 Techniklehrgängen in den 12 Monaten vor dem Erwerb der Prüferlizenz (Wettkampflehrgänge zählen hier nicht als Techniklehrgänge)
  • Teilnahme an einem Prüferlizenz-Lehrgang „Neuerwerb“ in den 12 Monaten vor dem Erwerb der Prüferlizenz (im TJJV gilt die „Technische Arbeitstagung [TAT]“ als „Neuerwerb“-Lehrgang, wenn nicht der TJJV ausdrücklich einen „Neuerwerb“-Lehrgang ausgeschrieben hat)
  • Teilnahme als beobachtender Beisitzer („Hospitant“) einer Prüfungskommission bei einer TJJV-Landesprüfung innerhalb von zwei Jahren nach der Teilnahme an den vorgenannten Lehrgängen (von der Hospitation kann abgesehen werden, wenn ein ehemaliger Prüfer, dessen Prüferlizenz abgelaufen ist, die vorgenannten Voraussetzungen erfüllt und der Ablauf seiner Prüferlizenz nicht länger als drei Jahre gerechnet von dem neu zu besuchenden „Neuerwerb“-Lehrgang zurückliegt).

Eine Prüferlizenz kann verlängern, wer folgende Voraussetzungen erfüllt:

  • Während der Geltungsdauer der Prüferlizenz pro Jahr aktive Teilnahme an einem Techniklehrgang (Wettkampflehrgänge zählen hier nicht als Techniklehrgänge)
  • Vor Ablauf der Geltungsdauer der Prüferlizenz Teilnahme an einem Prüferlizenz-Lehrgang „Verlängerung“ (im TJJV gilt die „Technische Arbeitstagung [TAT]“ als „Verlängerungs“-Lehrgang, wenn nicht der TJJV ausdrücklich einen „Verlängerungs“-Lehrgang ausgeschrieben hat).

Die Prüferlizenz wird vom zuständigen Prüfungsreferenten des TJJV oder nach Abstimmung mit ihm von einem Ehrenpräsidenten des TJJV schriftlich erteilt (in der Regel durch Eintrag in den Pass des betreffenden Stils) und gilt zwei Jahre.

Es gelten die Prüfungsordnung des DJJV und im Geltungsbereich des TJJV dessen ergänzende Prüfungsordnung in den jeweils gültigen Fassungen.

  • Durchführung von Lehrgängen zum Neuerwerb oder zur Verlängerung von Prüferlizenzen und
  • Erteilung von Prüferlizenzen

jeweils im Landesverband des Inhabers der Bundesprüferlizenz und in dem Stil, für den die Bundesprüferlizenz erteilt wurde.

Eine Bundesprüferlizenz für eine Stilart des DJJV kann erhalten, wer folgende Voraussetzungen erfüllt:

  • Dan-Träger oder Black Belt BJJ in dieser Stilart
  • Aktives Betreiben dieses Stils
  • Aktive Teilnahme an der Aus- und Fortbildung für Bundesprüferlizenzen
  • Zuständiger Vertreter des TJJV (in der Regel der Vizepräsident Breitensport und der jeweilige Prüfungsreferent).

Eine Bundesprüferlizenz kann verlängern, wer folgende Voraussetzungen erfüllt:

  • Während der Geltungsdauer der Bundesprüferlizenz pro Jahr aktive Teilnahme an einem Techniklehrgang
  • Vor Ablauf der Geltungsdauer der Bundesprüferlizenz aktive Teilnahme an einer Fortbildung für Bundesprüferlizenzen des DJJV für den betreffenden Stil.

Die Bundesprüferlizenz wird vom DJJV schriftlich erteilt (in der Regel durch Eintrag in den Pass des betreffenden Stils) und gilt zwei Jahre.

Es gilt die Prüfungsordnung des DJJV in der jeweils gültigen Fassung.