Kyu- / Dan-Prüfung

  • Besitz eines gültigen Ju-Jutsu-Passes
  • Mindestvorbereitungszeit:
    • Für jede neue Graduierung wird im Prüfungsprogramm eine Mindestvorbereitungszeit angesetzt
  • Teilnahme an Lehrgängen:
    • Entsprechend der Prüfungsordnung wird die Teilnahme an Landes- und Prüfungsvorbereitungslehrgängen innerhalb der Vorbereitungszeit gefordert. Die Teilnahme an den Lehrgängen muss im Ju-Jutsu-Pass dokumentiert sein.
  • Mindestalter:
    • Bei einigen Graduierungen gibt es ein Mindestalter. Genaueres ist der zugrundeliegenden Prüfungsordnung zu entnehmen.

Für die Teilnahme an Vereins-Kyu-Prüfungen ist der jeweilige Verein der Ansprechpartner.

Verbandsprüfungen – ab einschließlich 2. Kyu (Blaugurt) – werden vom TJJV ausgeschrieben und die Ausschreibugen u.a. auf der Homepage im Kalender veröffentlicht. Die jeweiligen Anmeldeformalitäten und -fristen können der Ausschreibung entnommen werden und sind verbindlich für alle Prüfungsteilnehmer.

Die notwendigen Formulare und Anträge können auf der Downloadseite dieses Homepage unter Prüfungswesen heruntergeladen werden.