Kyu- / Dan-Prüfung
Wie auch in vielen anderen Budodisziplinen wird im Ju-Jutsu / Jiu-Jitsu ein Graduierungssystem verwendet, welches das Fortschreiten eines Sportlers im Laufe seiner Entwicklung dokumentieren soll.
Es wird nach Schülergraden (Kyu) und Meistergraden (Dan) unterschieden. Beginnend mit dem 6. Kyu werden die Schülergrade bis zum 1. Kyu heruntergezählt. Die Dangrade werden vom 1. Dan beginnend in aufsteigender Reihenfolge vergeben.

Um das Graduierungssystem so gerecht und nachvollziehbar wie möglich zu gestalten, werden zur Vergabe der Graduierungen technische Prüfungen abgehalten. In ganz Deutschland gelten dafür die gleichen Regeln (die Prüfungsordnung des Deutschen Ju-Jutsu Verbandes, DJJV) und Aufgabenstellungen (das Ju-Jutsu / Jiu-Jitsu – Prüfungsprogramm des DJJV). Der Thüringer Ju-Jutsu Verband bietet hierzu in jedem Jahr entsprechende Vereins- und Landesprüfungen an. Informationen zu den Prüfungen gibt es über die Geschäftsstelle des TJJV.
Die rechtlichen Grundlagen für die Anwendung von Ju-Jutsu / Jiu-Jitsu werden im Training und auf Lehrgängen eingehend behandelt. Da es sich bei der Prüfung um eine Übungssituation im Dojo handelt, kann und soll bei den in diesem Zusammenhang dargestellten Handlungsalternativen keine rechtliche Bewertung erfolgen.
Alle Angriffe und die Abwehrhandlungen des Verteidigers sind dynamisch und weitgehend realitätsnah auszuführen. Dabei darf die Gesundheit des Partners nicht beeinträchtigt werden. Mit seinem Erscheinen zur Prüfung dokumentiert der Prüfling, dass er gut vorbereitet sowie frei von Verletzungen oder Krankheit ist (Sonderregelungen für Menschen mit Beeinträchtigungen – siehe Prüfungsordnung).
Als Voraussetzung zur Teilnahme an einer Prüfung gelten generell:
- Besitz eines gültigen Ju-Jutsu-Passes
- Mindestvorbereitungszeit
- Für jede neue Graduierung wird im Prüfungsprogramm eine Mindestvorbereitungszeit angesetzt
- Teilnahme an Lehrgängen
- Entsprechend der Prüfungsordnung wird die Teilnahme an Landes- und Prüfungsvorbereitungslehrgängen innerhalb der Vorbereitungszeit gefordert. Die Teilnahme an den Lehrgängen muss im Ju-Jutsu-Pass dokumentiert sein.
- Mindestalter
- Bei einigen Graduierungen gibt es ein Mindestalter. Genaueres ist der zugrundeliegenden Prüfungsordnung zu entnehmen.


